Aufgabe

Unter der Bezeichnung «Wasserversorgung Ballwil» besteht mit Sitz in Ballwil eine Genossenschaft gemäss Art. 828 ff. OR.

Zweck der Genossenschaft ist die Abgabe von Wasser zu häuslichen und gewerblichen Zwecken gemäss Reglement.

 

Organisation

Die Wasserversorgung wurde 1898 als Genossenschaft gegründet. Heute bilden 115 Genossenschafter mit ihrem jeweiligen Gebäude die Genossenschaft.

Jährlich im Frühling findet die Generalversammlung statt, zu der alle Genossenschafter und Genossenschafterinnen eingeladen werden.

Die Geschäftsführung  unterliegt dem Vorstand, welcher alle zwei Jahre neu gewählt wird.

Im Jahre 2011 hat der Gemeinderat Ballwil mit der Wasserversorgung einen Vertrag für die Lieferung von Trinkwasser abgeschlossen.

Der Vorstand der Wasserversorgung führt die Genossenschaft nach den Richtlinien des schweizerischen Wassermeisterverbandes.

Aufsichtsbehörde ist der Gemeinderat Ballwil und für die Qualität des Wassers ist das Trinkwasserinspektorat des Kantons Luzern zuständig.

Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand, die Kontrollstelle wird durch einen externen Treuhandexperten wahrgenommen.

 

Reglemente, Statuten und Tarife

Neue Statuten Wasserversorgung Ballwil Genossenschaft

 

Reglement Wasserversorgung Genossenschaft Ballwil

 

Tarife Wasserversorgung Genossenschaft Ballwil

 

Beitrittserklärung für zukünftige Genossenschaftler

Weitere Unterlagen:

Anschlussgesuch